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Aus dem LGB 3530 entstandenes Testfahrzeug für die routinemässige Spurhalterlagekontrolle 

Ich habe mir für die Spurhalterlageprüfung ein Prüffahrzeug entwickelt. Dafür habe ich mir wieder den Fahrleitungsmontagewagen von Früher zugelegt und zum Profilmessfahrzeug umfunktioniert. Der Wagen stammt eigentlich aus dem Strassenbahnsortiment und ich hatte den mal früher, zusammen mit der elektrischen Rottenlok. Mangels Verwendung und vor allem Vorbildtreue, hatte ich beides verkauft - jetzt habe ich den Fahrleitungswagen wieder gefunden und gekauft. 

Testfahrzeug im Einsatz bei der Spurhalterlagekontrolle 

Wie auch immer, ob mit oder ohne Fahrdraht: Ich bin der Meinung, Elektrolokomotiven sollten immer mit gehobenen Stromabnehmern fahren. Eine Elektrolokomotive sieht einfach beschi...en aus, wenn sie mit gesenktem Stromabnehmer ihre Runden zieht – nur weil man der Meinung ist, dass, wenn keine Fahrleitung vorhanden ist, auch kein Pantograph gehoben sein müsste. Es gibt drei akzeptable Ausnahmen, dass bügeltief erlaubt ist: Es handelt sich um eine Dampflokomotiven, eine Diesellokomotiven oder eine Zweikraftlokomotive im Dieselbetrieb. Solche Modelle dürfen ohne gehobenen Stromabnehmer verkehren.

Bügeltief ohne Fahrleitung, auch wenn keine Fahrleitung montiert ist - bitte nur wenn das Fahrzeug abgestellt ist.

Zum Schluss: Auch wenn zurzeit auf der Anlage kein Fahrdraht montiert ist, reicht es zu wissen, dass jederzeit ein Fahrdraht verlegt werden könnte.