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Fehlende Baubewilligung - Gartenbahn muss abgebrochen werden!
1 Jahr 7 Monate her #21142
von hesch
Da wäre aber abzuklären, ob eine Hecke oder Garteneisenbahn den Tatbestand einer Bebauung erfüllt. Oder dürfte ich dann in der Landwirtschaftszone auch keinen Weidezaun errichten?
Absurd ist, dass sich ein Gericht hier offensichtlich zum Handlanger eines Nachbarschaftsstreits machen ließ.
In den fast 1000 Leserkommentaren wird ja die Vermutung geäussert, der nördliche Nachbar hätte bei ähnlicher Gemengelage einen abschlägigen Bauantrag bekommen und wäre daraufhin gegen die Eisenbahn vorgegangen.
Läge es nicht in der Hoheit der Gemeinde, eine Umwidmung der paar Quadratmeter vorzunehmen, nachdem wohl jeder in so einer kleinen Gemeinschaft die seit 30 Jahren bestehende Eisenbahn kennt?
Grüsse
Herby
Absurd ist, dass sich ein Gericht hier offensichtlich zum Handlanger eines Nachbarschaftsstreits machen ließ.
In den fast 1000 Leserkommentaren wird ja die Vermutung geäussert, der nördliche Nachbar hätte bei ähnlicher Gemengelage einen abschlägigen Bauantrag bekommen und wäre daraufhin gegen die Eisenbahn vorgegangen.
Läge es nicht in der Hoheit der Gemeinde, eine Umwidmung der paar Quadratmeter vorzunehmen, nachdem wohl jeder in so einer kleinen Gemeinschaft die seit 30 Jahren bestehende Eisenbahn kennt?
Grüsse
Herby
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1 Jahr 7 Monate her #21143
von Pekri 59
In der Landwirtschaftszone sind bei uns in der Schweiz gar keine Bauten zulässig. Da gibt es absolut keine Ausnahmen. Das geht nur mit einer Umzonung. Anscheinend ist dies in Deutschland kein Problem und die Beamten würden solches tolerieren.
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1 Jahr 7 Monate her #21145
von mibema
Dafür zahl man für sog. "landwirtschaftliche Nutzflächen" aber auch ganz andere Grundsteuern.
Die Eisenbahn auf einem Acker wäre nur temporär erlaubt, die Hecke jedoch absolut gerne gesehen, da sie eben eine Pflanze ist und dem Naturschutz dient.
Diese würde man niemals entfernen lassen, im Gegenteil, man benötigt dazu eine Erlaubnis.
Es mutet nur jedem komisch an, das ein Teil welches aussieht wie ein Garten und in ebensolche eingebettet ist, als Landwirtschaft gilt. Aber wenn das Bebauungsfenster nun mal vorher endet ist das so.
Grundsätzlich finde ich die Überwachung in der Schweiz sehr gut, vor allem das man per Gerüst sehen kann ob jemand mal eben sein Baufenster überschreitet bei Neubauten, hier bauen Firmen locker mal einen halben Meter zu weit, und zahlen später die (vermutlich einkalkulierte) Strafe aber müssen so gut wie nie abreißen.
Also wild bauen darf man auch in Deutschland nicht, und in Schrebergärten gelten nochmals eigene Regeln.
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auf meiner Anlage.
Thema: RhB ab 1889 bis 2089....
Nein, definitiv Nein. Landwirtschaft bleibt Landwirtschaft, da ist selbst eine Hütte schon genehmigungspflichtig und muss sozusagen als Scheune oder Gerätehaus gelten.In der Landwirtschaftszone sind bei uns in der Schweiz gar keine Bauten zulässig. Da gibt es absolut keine Ausnahmen. Das geht nur mit einer Umzonung. Anscheinend ist dies in Deutschland kein Problem und die Beamten würden solches tolerieren.
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Dafür zahl man für sog. "landwirtschaftliche Nutzflächen" aber auch ganz andere Grundsteuern.
Die Eisenbahn auf einem Acker wäre nur temporär erlaubt, die Hecke jedoch absolut gerne gesehen, da sie eben eine Pflanze ist und dem Naturschutz dient.
Diese würde man niemals entfernen lassen, im Gegenteil, man benötigt dazu eine Erlaubnis.
Es mutet nur jedem komisch an, das ein Teil welches aussieht wie ein Garten und in ebensolche eingebettet ist, als Landwirtschaft gilt. Aber wenn das Bebauungsfenster nun mal vorher endet ist das so.
Grundsätzlich finde ich die Überwachung in der Schweiz sehr gut, vor allem das man per Gerüst sehen kann ob jemand mal eben sein Baufenster überschreitet bei Neubauten, hier bauen Firmen locker mal einen halben Meter zu weit, und zahlen später die (vermutlich einkalkulierte) Strafe aber müssen so gut wie nie abreißen.
Also wild bauen darf man auch in Deutschland nicht, und in Schrebergärten gelten nochmals eigene Regeln.
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Thema: RhB ab 1889 bis 2089....
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1 Jahr 7 Monate her #21146
von Andi
Du brauchst nichtmal eine Hütte zu bauen... selbst ein Modellflugplatz kann angefochten werden, eine Rasenpiste ohne weitere Bauten wird in der Landwirtschaftszone nicht mehr bewilligt. Wird aber sicher in jedem Kanton anders gehandhabt...
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1 Jahr 7 Monate her - 1 Jahr 7 Monate her #21147
von Iceman
z.B Kanton Zürich
ÖkonomiegebäudeStälle, Remisen, Maschinenhallen, Einstell- und Lagerräume können in der Landwirtschaftszone zonenkonform sein. Voraussetzung dafür: Sie müssen hinsichtlich des Standorts und der Ausgestaltung für eine zweckmässige Bewirtschaftung notwendig sein. www.zh.ch/de/planen-bauen/bauvorschrifte...uten.html#1358245141
Was für ein … Auch in der Schweiz sind Bauten in der Landwirtschaftszone zugelassen… Ein Blick in die Gesetze und Verordnung würde helfen.In der Landwirtschaftszone sind bei uns in der Schweiz gar keine Bauten zulässig.
z.B Kanton Zürich
ÖkonomiegebäudeStälle, Remisen, Maschinenhallen, Einstell- und Lagerräume können in der Landwirtschaftszone zonenkonform sein. Voraussetzung dafür: Sie müssen hinsichtlich des Standorts und der Ausgestaltung für eine zweckmässige Bewirtschaftung notwendig sein. www.zh.ch/de/planen-bauen/bauvorschrifte...uten.html#1358245141
Letzte Änderung: 1 Jahr 7 Monate her von Iceman.
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1 Jahr 7 Monate her #21148
von Pekri 59
Ja Iceman, eine Modelleisenbahn ist natürlich für einen Landwirtschaftsbetrieb zentral.
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Das geht natürlich nicht ohne, da gebe ich dir vollkommen recht.
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Schade nur, dass diese nicht in den Verordnungen und Reglemente aufgeführt ist.
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