Panto Verwendung
			
	
						10 Jahre 6 Monate her				#6323
		von dneu
	
	
		
			
	
			
			 		
													
	
				Panto Verwendung wurde erstellt von dneu			
			
				Eine Frage, gibt es Vorschriften welcher Panto gehoben sein muss? Meistens ist der hintere oben, aber man sieht auch manchmal dass der vordere gehoben ist.
Gruß Dani
					Gruß Dani
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						10 Jahre 6 Monate her				#6324
		von Michel M
	
	
		
			
	
			
			 		
													
	
				Michel M antwortete auf Aw:  Panto Verwendung			
			
				Das Bild ist hier schillernd.
Meines Wissens gibt es Vorschriften, je nach Bahngesellschaft unterschiedliche,
die sich zudem noch an jeweils herrschenden Betriebssituationen orientieren.
\"Prinzipiell ist der hintere Panto zu heben, aber bei Vollmond und Rueckenwind...\"
Insgesamt eine wohl \"schwammige\" Angelegenheit.
Bei der RhB _gab_ es wohl mal recht eindeutige Bestimmungen. Die sind dem
Hoerensagen nach aber soweit aufgeweicht, dass es auf bestimmten Strecken
dem Lokfuehrer ueberlassen ist, welchen Panto (oder welche) er an den Draht bringt.
Andreas kann hier sicherlich fundiertere Auskunft geben.
							
					Meines Wissens gibt es Vorschriften, je nach Bahngesellschaft unterschiedliche,
die sich zudem noch an jeweils herrschenden Betriebssituationen orientieren.
\"Prinzipiell ist der hintere Panto zu heben, aber bei Vollmond und Rueckenwind...\"
Insgesamt eine wohl \"schwammige\" Angelegenheit.
Bei der RhB _gab_ es wohl mal recht eindeutige Bestimmungen. Die sind dem
Hoerensagen nach aber soweit aufgeweicht, dass es auf bestimmten Strecken
dem Lokfuehrer ueberlassen ist, welchen Panto (oder welche) er an den Draht bringt.
Andreas kann hier sicherlich fundiertere Auskunft geben.
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						10 Jahre 6 Monate her				#6325
		von mibema
	
	
		
			
					
					
	
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 auf meiner Anlage.
Thema: RhB ab 1889 bis 2089....
					
	
			
			 		
													
	
				mibema antwortete auf Aw:  Panto Verwendung			
			
				Grundsätzlich ist der hintere Panto zu nehmen, um zu vermeiden, das bei Bruch des vorderen Schleifstückes etc. das ganze Gerümpel durch die Dachausrüstung rumpelt und noch mehr kaputt macht. Vor allem hat man dann noch den vorderen Panto  als Reserve.
Ausnahmen: Doppeltraktion, da ist vorne der vordere und hinten der hintere zu heben, um den Anpressdruck an den Fahrdraht auf möglichst viele Meter zu verteilen. Auch den vorderen nehmen wenn der erste Wagen ein Kesselwagen ist, wegen des Lichtbogens, oder empfindliche \"Ware\" wie Neuwagen auf Autotransportern.
Bei Mehrsystem-Loks geht das oftmals nicht, weil die einzelnen Pantos den Systemen zugeordnet sind.
Das sind die Regeln in D, werden aber wohl überall so gelten.
Grüße
Michael
							Ausnahmen: Doppeltraktion, da ist vorne der vordere und hinten der hintere zu heben, um den Anpressdruck an den Fahrdraht auf möglichst viele Meter zu verteilen. Auch den vorderen nehmen wenn der erste Wagen ein Kesselwagen ist, wegen des Lichtbogens, oder empfindliche \"Ware\" wie Neuwagen auf Autotransportern.
Bei Mehrsystem-Loks geht das oftmals nicht, weil die einzelnen Pantos den Systemen zugeordnet sind.
Das sind die Regeln in D, werden aber wohl überall so gelten.
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Michael
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Thema: RhB ab 1889 bis 2089....
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						10 Jahre 6 Monate her		 -  10 Jahre 6 Monate her		#6326
		von a.cadosch
	
	
		
			
				

Ich bedanke mich für die bereits gemachten Erklärungen. Gerne stelle ich mich, der mir übertragenen Aufgabe.
Grundsätzlich ist der hintere Stromabnehmer zu heben. Über Strecken von weniger als 10 km darf auch der vordere gehoben sein.
Das FDV (Schweizer Fahrdienst Vorschriften) bildet dafür die Grundlage mit der Grundvorschrift.
Die Ausnahmen sind in den Betriebsvorschriften des jeweilgen EVU (Eisenbahn Verkehrs Unternehmens Unternehmensspezifisch) geregelt. Die Ausnahme, dass bei Kesselwagenzügen oder bei einem der Lok nachfolgenden Wagen mit leicht entzündlicher Ladung der vorderen Panto gehoben werden muss, sind im FDV nicht zu finden. Verkehren in der Schweiz Kesselwagenzüge mit gehobenem, vorderen Panto kann man davon ausgehen, dass ein Lokführer mit Kenntnis der DB Vorschriften oder gar ein DB Lokführer den Zug führt. (oder der Lf hat einfach vergessen den Panto zu wechseln
 )
Die Ausnahme bildet einzig, wenn sich ein Fahrzeug mit Frontscheibe (Steuerwagen, eine weitere Lok) oder eben ein Fahrzeug beladen mit Autos unmittelbar hinter der Lok folgt, dann ist der vordere Panto zu heben.
Bei Mehrfachtraktion von Lokomotiven wo der Panto noch von Hand gewählt werden muss, wählt man meistens die Stellung vorne vorne / hinten hinten. Bei Lokomotiven wo die Pantos über den Zugbus angesteuert werden (460/465) , wird in Mehrfachtraktion einfach bei jeder Lok der vordere gehoben. BR 185/482/485er verkehren bei DT mit vorne vorne/ hinten hinten, bei 3 oder 4 Loks oft alle vorne.
Oel-, Holz- Gefahrengutwagen sind kein Grund, den vorderen Panto zu heben.
Die Re421 verkehrt je nach Stellung der Lok einmal mit SBB Panto (schmale Wippe) vorne oben, einmal mit DB Panto (breite Wippe) vorne oben oder umgekehrt, sie hat zwar zwei Pantos, aber nur je einen für das jeweilige System SBB oder DB.
Die RhB wird wohl ähnliche Vorschriften haben.
Andreas
					
	
	
			 		
													
	
				a.cadosch antwortete auf Aw:  Panto Verwendung			
			Andreas kann hier sicherlich fundiertere Auskunft geben.
Ich bedanke mich für die bereits gemachten Erklärungen. Gerne stelle ich mich, der mir übertragenen Aufgabe.
Grundsätzlich ist der hintere Stromabnehmer zu heben. Über Strecken von weniger als 10 km darf auch der vordere gehoben sein.
Das FDV (Schweizer Fahrdienst Vorschriften) bildet dafür die Grundlage mit der Grundvorschrift.
Die Ausnahmen sind in den Betriebsvorschriften des jeweilgen EVU (Eisenbahn Verkehrs Unternehmens Unternehmensspezifisch) geregelt. Die Ausnahme, dass bei Kesselwagenzügen oder bei einem der Lok nachfolgenden Wagen mit leicht entzündlicher Ladung der vorderen Panto gehoben werden muss, sind im FDV nicht zu finden. Verkehren in der Schweiz Kesselwagenzüge mit gehobenem, vorderen Panto kann man davon ausgehen, dass ein Lokführer mit Kenntnis der DB Vorschriften oder gar ein DB Lokführer den Zug führt. (oder der Lf hat einfach vergessen den Panto zu wechseln
Die Ausnahme bildet einzig, wenn sich ein Fahrzeug mit Frontscheibe (Steuerwagen, eine weitere Lok) oder eben ein Fahrzeug beladen mit Autos unmittelbar hinter der Lok folgt, dann ist der vordere Panto zu heben.
Bei Mehrfachtraktion von Lokomotiven wo der Panto noch von Hand gewählt werden muss, wählt man meistens die Stellung vorne vorne / hinten hinten. Bei Lokomotiven wo die Pantos über den Zugbus angesteuert werden (460/465) , wird in Mehrfachtraktion einfach bei jeder Lok der vordere gehoben. BR 185/482/485er verkehren bei DT mit vorne vorne/ hinten hinten, bei 3 oder 4 Loks oft alle vorne.
Oel-, Holz- Gefahrengutwagen sind kein Grund, den vorderen Panto zu heben.
Die Re421 verkehrt je nach Stellung der Lok einmal mit SBB Panto (schmale Wippe) vorne oben, einmal mit DB Panto (breite Wippe) vorne oben oder umgekehrt, sie hat zwar zwei Pantos, aber nur je einen für das jeweilige System SBB oder DB.
Die RhB wird wohl ähnliche Vorschriften haben.
Andreas
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