Fehlende Baubewilligung - Gartenbahn muss abgebrochen werden!

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11 Monate 4 Wochen her - 11 Monate 4 Wochen her #21118 von Pekri 59
Im Übrigen geht es nicht mehr darum, dass die Modelleisenbahn
NICHT RÜCKGEBAUT WIRD, SONDERN BEI DIESEM ENTSCHEID NUR DARUM, WER DIE KOSTEN  DAFÜR ZU TRAGEN HAT.
Letzte Änderung: 11 Monate 4 Wochen her von Pekri 59.

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11 Monate 3 Wochen her - 11 Monate 3 Wochen her #21137 von Philipp
Im heutigen Tages-Anzeiger ist dazu ein Artikel: www.tagesanzeiger.ch/nach-30-jahren-muss...abbauen-216157289886
Allerdings ist ohne Abo nur ein Bild und die ersten Zeilen sicht- und lesbar.
Ergänzung: Auf www.20min.ch/story/nachbar-nervt-sich-an...brechen-147471731823 ist (fast) der ganze Artikel sichtbar. ;-)

Modellbahnerische Grüsse
Philipp
Letzte Änderung: 11 Monate 3 Wochen her von Philipp.
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11 Monate 3 Wochen her #21138 von felixt
Hier der ganze Artikel

Ich sollte wahrscheinlich bei der Bewertung vorsichtig sein, ohne die Hintergründe zu kennen, aber das urteilende Verwaltungsgericht klingt ganz schön bösartig.

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11 Monate 3 Wochen her #21139 von Ernst
goo.gl/maps/r5QySi46xzk7KbSD9
Hier kann man die Gleisanlage auf Google-Maps in der Satelliten-Ansicht sehen.

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11 Monate 3 Wochen her #21140 von khim
Wenn man den Grundriss sieht gehört die Anlage wie ein Stück Garten zum Haus, 
einfach nur Schwachsinn der Behörde.
Ich dachte nur in D sind wir so bescheuert, aber in CH gibt es sowas auch.
Gruss Klaus

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11 Monate 3 Wochen her #21141 von Pekri 59
Wenn man in der Landwirtschaftszone illegal baut, muss man damit rechnen. Ich verstehe die Aufregung nicht. Bevor man beginnt, muss man alles genau abklären und die Bewilligungen schriftlich einholen, nicht nur mündliche Abmachungen unter Kollegen.

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