"grüne" Loks, Beleuchtung hinten.

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3 Jahre 11 Monate her #16402 von mibema
Hallo,

eine never-ending story ist ja das Thema, welche Lichter sind wann angeschaltet. Bei der roten Ära ist das einigermaßen geklärt, da gab es ja eine Änderung bei der RhB, aber was war bei den "grünen" Loks Usus ?

Ganz speziell geht es z.B. um meine 2043 Thusis, wann ware die roten Lichter anzuschalten ? Dabei meine ich nicht das Gefahren-Signal, sondern den normalen Betrieb.

Das man am Zugende eine rote Lampe einschaltet, ist heute noch auf den Bernina-Straßenstrecken so, betrifft aber nur die Gem aus der Zeit.
Gab es Gelegenheiten beide roten Lampen hinten einzuschalten ohne die obere (=Gefahr), also wurde die linke rote Leuchte auch betriebsmäßig verwendet ? LGB hatte das ja so realisiert, und manchmal stimmte das ja auch.

Original-Fotos von Loks mit eingeschalteten Rückleuchten sind eh schon selten, bei grünen Loks fast ausgeschlossen welche zu finden.

Hat jemand "belastbare" Infos, also keine Vermutungen ?

Grüße aus dem "Bunker" (home-office..)

Michael

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auf meiner Anlage.
Thema: RhB ab 1889 bis 2089....

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3 Jahre 11 Monate her #16403 von Battli
Hallo Michael,
Im Stammnetz galt das allegmein gueltige Signalreglement, habe leider keinde Daten dazu. Jedoch:Altbauloks haben das linke hintere weisse Licht eingeschaltet. Die gruenen 600er haben die rote Stirnlampe eingeschaltet. Genau so die 700er. Spaeter dann wurden die roten Ruecklichter eingeschaltet.
Das ist der Stand meines Irrtums.
Vielleicht hat jemernd das SIgnalreglement der RhB zur Hand?
Cheers
Battli

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3 Jahre 11 Monate her #16404 von dneu
Definitiv eine never-ending Story ;)

..was war bei den "grünen" Loks Usus..

Im Stammnetz..das allegmein gültige Signalreglement..

:woohoo: :woohoo:

Ob grün, blau, rot oder weiss, mit roten Punkten ist völlig egal und ob Stammnetz, Arosa oder Bernina ist unerheblich.

In der Schweiz gilt seit jeher das FDV - FahrDienstReglement - und hiess auch früher FDR. Weil das Reglement über die Singale - RS hiess und das RangierReglement- RDR. Und das war für ALLE Bahnen im Grundsatz verbindlich - ob Schmalspur oder Normalspur, Zahnrad oder Adhäsion, Druckluft oder Vakuumgebremst. Detailfragen zu Schmalspur oder Normalspur, Zahnrad oder Adhäsion, Druckluft oder Vakuum gebremst, wurden im "Anhang" heute Ausführugnsbestimungen geregelt, die jede Bahn (heute EVU) selber vorschreibt.

Somit wurde sicher ab der "grünen" - vorher wäre fast Dampf) immer, mit 3+1 gefahren, wenn die Lok zugführend war. Verkehrte sie als Lokzug, dann 3+rot auch 3+2rot ist möglich, da die Lampen einzeln geschaltet werden oder rote Vorsteckscheiben gesteckt werden.

Der THUSIS wären also die roten (max 2, sonst wäre es eben das Warnsignal "Warnung für Gegenzüge") zu beleuchten, wenn sie als Lokzug verkehren würde oder am Zugschluss laufen würde, aber Pendelzüge waren bei der RhB in der "grünen" Ära nicht üblich.

..Die gruenen 600er haben die rote Stirnlampe eingeschaltet. Genau so die 700er...

Die roten Stirnlampen, oben Mitte, waren schaltbar, werden aber nicht, wie Battli meint "im normal Betrieb" verwendet, sondern zusammen mit unten 2x weiss als "Fahrberechtigungssignal" wenn auf doppelspurigen Stecken ohne signalmässigen Einspurbetrieb, auf Befehl gefahren werden muss.

Dabei wird ein Drehschalter verwendet, der die mittlere weisse auf die mittlere rote, oben, umschaltet - Mitte oben, kann rot und weiss NIE gleichzeitig leuchten. Fehler bei einigen Kiss Loks

Die beiden unteren weissen, werden mit Schalter weiss geschaltet und wurden, bei Bedarf mit den --- roten Vorsteckscheiben rot. Später bekamen sie auch den Drehschalter für rot/weiss.

Bei den RhB muss bei Pendelzügen - zb Davos - Filisur - der rote Zugschluss nicht zwingend verwendet werden. Auch am Bernina verkehren zum Teil, Triebfahrzeug in Einzeltraktion, auch ohne roten Zugschluss, sondern mit nur einer weissen Lampe. Entweder ist das *Freestyle* oder andere Vorschrift.

Im Grundsatz gilt bei allen Bahnen: Der Zugschluss wird mit rot beleuchtet, die Zugspitze mit 3 x weiss. Ein arbeitendes Triebfahrzeug zeigt hinten rechts eine weisse Lampe - bei Pendelzügen sind die gegen die Wagen gerichteten Lampe (hinten rechts am Tfz) dunkel zu schalten.
Triebfahrzeuge in Vielfachsteuerung (nicht Doppeltraktion) vorne 3 x weiss, hinten rechts einmal weiss - zwischen den Tfz dunkel.
Doppeltraktion, jedes arbeitende Tfz hinten rechts weiss und das Tfz an der Spitze 3x weiss, die anderen anderen vorne dunkel.

Alle Klarheiten nun beseitigt...??

LGD

Früher, vor allem in der grünen Ära, wurden tagsüber noch ohne Licht gefahren, deshalb auf vielen Fotos noch so zu sehen. Das für jede Zugfahrt IMMER mit Licht gefahren werden muss, ist eine relativ neue Vorschrift, ab den 70er würde ich vermuten.
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3 Jahre 11 Monate her - 3 Jahre 11 Monate her #16406 von mibema

dneu schrieb: ...Somit wurde sicher ab der "grünen" - vorher wäre fast Dampf) immer, mit 3+1 gefahren, wenn die Lok zugführend war. Verkehrte sie als Lokzug, dann 3+rot auch 3+2rot ist möglich...


Genau darum geht es mir, ob ich die linke (auf den Zugschluß gesehen) rote Lampe abklemmen soll oder ob eben auch beide rot leuchten dürfen. Auch bei meiner grünen Pontresina von KISS wäre das dann wohl so zu machen.

Falschfahrsignal und Notsignal halte ich nicht für notwendig, Lokzug aber durchaus.

:)
Danke!

Michael
P.S: Das mit links und rechts ist so eine Sache, sogar unsere Kunden machen das unterschiedlich...ich setze mich "virtuell" auf den Fahrersitz und dann ist rechts da, wo der Daumen links ist....also rechts von mir. Beim Zugschluss steht man aber außen und schaut drauf.. ;)

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Thema: RhB ab 1889 bis 2089....
Letzte Änderung: 3 Jahre 11 Monate her von mibema.

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3 Jahre 11 Monate her #16407 von dneu
abklemmen, warum? jeder Lokführer kann wie er will - die einen zwei rote die anderen einen bei Lokzug

LGD

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